7. Oktober 2026Internationale Ausgabe
Vol. I · No.
7. Oktober 2026
AI in Fashion
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Glossar

Was ist die CSRD und was bedeutet sie für Modeunternehmen?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist das EU-Gesetz, das grosse Unternehmen verpflichtet, geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu veröffentlichen.

Kurz erklärt

Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive). Sie verpflichtet erfasste Unternehmen, im Lagebericht nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten. Nach den Omnibus-I-Änderungen von 2026 betrifft sie deutlich weniger Unternehmen und konzentriert sich auf die grössten Konzerne.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Erfasste Unternehmen führen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, um zu bestimmen, über welche Nachhaltigkeitsthemen sie berichten, und legen dann Richtlinien, Ziele, Massnahmen und Kennzahlen nach den ESRS offen. Die Angaben unterliegen einer Prüfung und werden in einem digitalen, getaggten Format veröffentlicht. In der Mode zählen zu den wesentlichen Themen typischerweise Klima, Umweltverschmutzung, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.

Was hat sich mit dem Omnibus geändert?

Die Omnibus-I-Richtlinie wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen an der CSRD bis zum 19. März 2027 umsetzen.

  • Anwendungsbereich: EU-Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz über EUR 450 Millionen.
  • Nicht-EU-Konzerne: erfasst bei mehr als EUR 450 Millionen Umsatz in der EU und einer EU-Tochtergesellschaft oder -Zweigniederlassung oberhalb einer festgelegten Umsatzschwelle.
  • Begrenzung in der Wertschöpfungskette: Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten sind vor übermässigen Datenanfragen geschützt.
  • Standards: vereinfachte ESRS unter Beibehaltung der doppelten Wesentlichkeit, verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027 und freiwillig für 2026.

Warum ist das für Modeunternehmen wichtig?

Grosse Marken und Händler müssen über ihre Lieferketten berichten und fragen deshalb bei Lieferanten, Agenten und Wholesale-Partnern Daten zu Emissionen, Materialien und Arbeitsbedingungen an. Kleinere Unternehmen ausserhalb des Anwendungsbereichs sind daher weiterhin betroffen, wobei die Begrenzung in der Wertschöpfungskette einschränkt, was von ihnen verlangt werden kann.

Wie verändert KI das?

KI-Tools helfen, Lieferantendaten zu sammeln und zu klassifizieren, Nachweise den ESRS-Datenpunkten zuzuordnen und erläuternde Berichtstexte zu entwerfen. Da die Berichte geprüft werden, benötigt jede von KI erzeugte Zahl und jede Aussage eine nachvollziehbare Quelle und eine Prüfung durch Menschen.

Häufige Fehler

Unternehmen berichten oft zu viel über unwesentliche Themen, stützen sich auf ungeprüfte Schätzungen von Lieferanten oder behandeln den Bericht als reine Compliance-Übung ohne Bezug zur Strategie.

Häufige Fragen

Gilt die CSRD noch für mittelgrosse Modeunternehmen?

Nach den Omnibus-I-Änderungen gilt die CSRD nur noch für EU-Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und über EUR 450 Millionen Umsatz. Kleinere Modeunternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich, können aber weiterhin begrenzte Datenanfragen von erfassten Kunden erhalten.

Ist die doppelte Wesentlichkeit unter der CSRD weiterhin erforderlich?

Ja. Die 2026 zur Konsultation veröffentlichten überarbeiteten ESRS behalten die doppelte Wesentlichkeit bei, präzisieren aber die Analyse und erlauben einen stärker Top-down-orientierten Ansatz.

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