7. Oktober 2026Internationale Ausgabe
Vol. I · No.
7. Oktober 2026
AI in Fashion
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Das tägliche Briefing zu KI im Modebusiness
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Glossar

Was ist das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung?

Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren ist eine EU-Regel im Rahmen der ESPR, die es Unternehmen untersagt, unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe zu vernichten.

Kurz erklärt

Das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren ist eine Regel der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe verbietet. Es gilt seit dem 19. Juli 2026 für grosse Unternehmen und wird ab 2030 für mittlere Unternehmen gelten.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Die Kommission hat am 9. Februar 2026 einen delegierten Rechtsakt und einen Durchführungsrechtsakt erlassen, die die Ausnahmen präzisieren und festlegen, wie Unternehmen Angaben zu unverkauften Produkten offenlegen, die sie als Abfall entsorgen.

  • Grosse Unternehmen: Verbot und Offenlegungspflichten ab dem 19. Juli 2026.
  • Mittlere Unternehmen: erfasst ab 2030.
  • Ausnahmen: bestimmte Fälle, die im delegierten Rechtsakt definiert sind.
  • Alternativen: Weiterverkauf, Wiederaufbereitung, Spenden und Wiederverwendung.

Warum ist das für Modeunternehmen wichtig?

Überbestände wurden lange über Outlets, Off-Price-Partner und in manchen Fällen über Vernichtung abgebaut. Da die Vernichtung nun verboten ist, braucht jede unverkaufte Einheit einen rechtmässigen Weg. Das wirkt sich auf Einkaufstiefe, Allokation, Rückgabebedingungen im Wholesale und Strategien zum Markenschutz aus. Die Offenlegung macht Überproduktion zudem für Stakeholder sichtbar.

Wie verändert KI das?

Die wirksamste Antwort ist, näher an der Nachfrage zu produzieren. KI-gestützte Nachfrageprognosen, die Optimierung von Grössenkurven und die Allokation während der Saison verringern Überschüsse an der Quelle. Für verbleibende Bestände kann KI pro Artikel die beste Verwertung empfehlen, etwa Preisreduzierung, Resale, Spende oder Recycling, und die Mengen für die Offenlegung erfassen.

Häufige Fehler

Unternehmen laufen Gefahr, das Problem nur zu verlagern, indem sie Überschüsse an Partner weitergeben, die diese vernichten, keine Daten zu Mengen und Entsorgungsgründen haben oder retournierte Waren übersehen, die nicht mehr verkauft werden können. Verträge mit Off-Price-Abnehmern und Recyclingbetrieben sollten die Rückverfolgbarkeit des Verbleibs der Ware regeln. Klare interne Aufzeichnungen zu Mengen, Gründen und Bestimmungsorten jedes unverkauften Artikels erleichtern zudem die jährlich erforderliche Offenlegung erheblich.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung?

Das Verbot gilt für grosse Unternehmen ab dem 19. Juli 2026. Mittlere Unternehmen sind ab 2030 erfasst.

Was können Modemarken stattdessen mit unverkaufter Ware tun?

Zu den Optionen gehören der Weiterverkauf über Outlets oder Off-Price-Kanäle, Wiederaufbereitung, Spenden und Wiederverwendung. Bessere Prognosen und kleinere Erstorders verringern die Menge unverkaufter Ware von vornherein.

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